Corona-Pandemie behindert Sportbetrieb

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Seit dem 01. Dezember 2021 müssen Sporttreibende in Hallen verschärfte Regeln. Der Zutritt zu den Sporthalle ist seither nur noch Personen gestattet, die die Bedingungen „2-G plus“ (Geimpt oder Genesen dazu ein tagesaktueller Corona-Test) erfüllen. Personen vor dem vollendeten 18 Lebensjahr